Zusammenfassend bewertete die Kammer das Vorgehen des Angeklagten als Verstoss gegen die Vermögensbetreuungspflicht und sieht einen erheblichen strafrechtlichen Schaden für die Vorgesellschaft.
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700.000 Euro veruntreut? Gericht gab im Fall…
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Zusammenfassend bewertete die Kammer das Vorgehen des Angeklagten als Verstoss gegen die Vermögensbetreuungspflicht und sieht einen erheblichen strafrechtlichen Schaden für die Vorgesellschaft.