Fragen und Antworten aus dem Telegram-Chat "FFC - Fuellmich Fakten Chat Reloaded"
Die Antworten wurden von Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann gegeben. Die Zitate wurde zur besseren Lesbarkeit teilweise leicht überarbeitet ohne dass sich dabei ihre Aussage verändert hätte
FAQ in thematischer Anordnung
Gesellschaftsrecht
Ges1. Warum wurde die erste Gesellschaft (Vorschalt-UG) nicht ins Handelsregister eingetragen?
Ges3. Aus welchen Gründen haben die Hafenanwälte den Corona-Ausschuß verlassen?
Ges8. Hatten die Hafenanwälte Einblicke in Kontenbewegungen der Vorschalt-UG?
Ges14. Wie sieht es steuerrechtlich mit der Vorschalt-UG als BGB-Gesellschaft aus?
Strafrecht, Strafprozeßrecht
St1. Wie kam es zu der Strafanzeige durch die Hafenanwälte?
St2. Warum wurde Reiner Füllmich aus Mexiko entführt, seine Frau aber nicht?
St3. Wie verhält es sich mit der Rentenpfändung von RF (700k) für die Anzeigenerstatter?
St7. Wie kommt es, daß die Strafanzeige der Hafenanwälte VOR der "Tat" gestellt wurde?
St15. Wieso wird Reiner Füllmich überhaupt noch der Prozeß gemacht? Eine Oberstaatsanwältin in Göttingen hatte doch keine Schuld bei ihm gesehen und das Verfahren eingestellt?
Verschiedenes
V1. Wann ist Reiner Füllmich nach Mexiko gezogen? War da sein Haus schon verkauft?
V2. In welcher Geschäftsbeziehung stand Marcel Templin zu Reiner Füllmich und seiner Kanzlei?
V3. Was haben der Hausverkauf und die Darlehensgewährung durch Marcel Templin miteinander zu tun?
V4. Standen die Zinsen der abgelösten Grundschuld auch im Kaufvertrag oder mussten sie das nicht?
V5. Warum gehen die Hafenanwälte nicht (auch) offensiver in die Öffentlichkeit?
V7. Warum dauert der Prozess so lange? Ist die Beweisaufnahme nicht längst abgeschlossen?
Ges1. Warum wurde die erste Gesellschaft (Vorschalt-UG) nicht ins Handelsregister eingetragen?
Die Gesellschaft ist mit ihrer derzeitigen Firma nicht eintragungsfähig. Außerdem müsste Reiner bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft durch Mitwirkung bei der Änderung des Vertrags behilflich sein. Reiner verweigert sich aber bisher ausdrücklich sämtlicher Mitwirkung.
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Ges2. Warum haben die Hafenanwälte in den Sitzungen des Corona-Ausschusses "nichts gemacht" und sind nur dabeigesessen und haben zugehört?
Dr. Justus Hoffmann: “Eine Ansicht, die ich nicht teile und die ich auch für nachweislich falsch halte. Wer nach Wortbeiträgen gerade von mir sucht, wird viele isolierte Clips dazu finden. Gerade zum Thema Schulen hatte ich einiges gesagt.
Was ich aus meiner eigenen Wahrnehmung schildern würde, wäre der Eindruck, dass insb Reiner es immer schwieriger gemacht hatte, mal ein Wort zwischen seine Vorträge und Fragen zu kriegen. Er hatte das ganze durchaus mehr und mehr "an sich genommen". Ich sage bewusst nicht "gerissen", weil ich eine zu negative Färbung vermeiden möchte. Viviane war es, die meiner Meinung nach sehr energisch unterbinden wollte, dass wir juristische Ausführungen machen. Ich kann nur mutmaßen, es könnte damit zu tun haben, dass - was wir auch erst jetzt erfahren haben - Reiner und Viviane es uns offenbar massiv geneidet haben, wie wir zu der Zeit eine sehr hohe Nachfrage nach unserer Anwaltstätigkeit hatten und "gut im Geschäft" waren. Dazu gibt es einiges an Kommunikation, die wir öffentlich machen werden. Ich bin der Meinung, dass man dort eine recht deutliche Tendenz wird wahrnehmen können, uns aus dem CA rausdrängen zu wollen. Aber dazu dann mehr, wenn es soweit ist.
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Ges3. Aus welchen Gründen haben die Hafenanwälte den Corona-Ausschuß verlassen?
Wir haben uns aus den Sitzungen zurück gezogen, weil wir von Reiner und Viviane die uns zustehenden Informationen nicht bekommen hatten, dann offen angelogen und später dann bedroht worden sind. Wie sich jetzt herausgestellt hat, hatte Reiner dem "Buchhalter" des Ausschusses ausdrücklich gesagt, er solle uns keine Informationen geben. Auch dazu gibt es einige weitere, sehr, sehr ernste Dinge, die wir zu gegebener Zeit veröffentlichen werden.
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Ges4. Wie wurden die Hafenanwälte über die von Viviane Fischer festgestellten, finanziellen Unregelmäßigkeiten der Vorschalt-UG informiert?
Nach längerem Zögern von Viviane Fischer.
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Ges5. Hat Reiner Füllmich als Geschäftsführer bei der Aufnahme eines Darlehens aus der Vorschalt-UG etwas falsch gemacht?
Ja. Er hat sich Gelder der Gesellschaft genommen und zur Tilgung seiner offenbar massiven privaten Schulden genutzt, ohne die anderen Gesellschafter um Erlaubnis zu bitten. Zudem hat er die Vermögenswerte der Gesellschaft aktiv vor uns verschleiert, auch die 19 1-KG-Goldbarren, welche er mit dem Geld der Gesellschaft auf eigenen Namen angeschafft hatte und welche er im Haus einer uns unbekannten Person gelagert haben soll. (JH)
Die Laufzeit der Darlehen/Scheindarlehen wurden dabei mit 1 Jahr zwischen Reiner Füllmich und Viviane Fischer vereinbart. Das erste Darlehen wurde noch 2021, das zweite im Mai 2022 fällig. (AF)
“Zusätzlich waren die 600T Darlehen aus der Sammelklage im Dez. 21 fällig und MT hatte sofort schriftlich zur Rückzahlung gemahnt.” ( https://t.me/ffc_reloaded/36751 https://t.me/ffc_reloaded/36756 https://t.me/ffc_reloaded/36757)
Abenteuerliche Geschichte: Das von Reiner Füllmich ohne Kenntnis der übrigen Gesellschafter erworbene Gold wurde bei einer dritten Person im Wandschrank auf dem Dachboden o.ä. gelagert. Viviane Fischer hat davon erfahren, holte es dort ab und brachte die Barren in ihrem PKW nach Berlin. Dort übergab sie das Gold an den Buchhalter JK des Corona-Ausschusses und dieser nahm es zu sich nach Hause. Auf Wunsch von Viviane Fischer veranlasste er daraufhin eine Einlagerung bei einer Sicherheitsfirma, allerdings unter seinem Namen, nicht dem der Gesellschaft. Ein Werttransportunternehmen brachte zuletzt die Barren zur Fa. Degussa. Da liegt es heute noch. (AF)
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Ges6. Laut diverser Aussagen, scheiterte die Goldrückgabe an VF - stimmt das so und gibt es denn da keine gesetzliche Regelung, daß das Gold (zwangsweise) herausgegeben werden muß?
Reiner Füllmich ist in Bezug auf alles, was gemacht werden muss, der Bremsklotz. Er macht gelegentlich den Eindruck eines missgünstigen, bockigen Kleinkinds.
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Ges7. Frau Antonia Fischer erklärte, daß sie sich beide nicht so ohne Weiteres aus der Gesellschaft verabschieden konnten/können. Wie verhält sich das mit RF und VF? Sind beide noch Mitgesellschafter (und somit auch gleichermaßen haftbar)?
Ja, Reiner Füllmich und Viviane Fischer sind gleichermaßen haftbar, da es im wesentlichen um die Zeit geht, wo wir alle in der Gesellschaft waren und sich die Haftung nicht abstreifen lässt
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Ges8. Hatten die Hafenanwälte Einblicke in Kontenbewegungen der Vorschalt-UG?
Nein, das wussten wir dann auch erst, als wir Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft bekommen hatten und die Kontoauszüge sahen.
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Ges9. Geht aus den Akten hervor, wieviel Geld tatsächlich bis Mai 2022 im CA einging? Gab es da einen Wirtschaftsprüfer?
Das geht mehr oder weniger aus den Akten hervor, wobei es da Ungereimtheiten bei Kontenwechseln gibt, die noch nicht geklärt sind.
Es gibt jetzt einen Steuerberater durch uns (JH)
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Ges10. Warum weigert sich das Gericht weitere Zeugen wie Marcel Templin oder auch Roger Bittel als engen Wegbegleiter Reiner Füllmichs als Zeugen zu laden?
Die Staatsanwaltschaft hat Reiner Füllmich als Geschäftsführer der Vorschalt-UG wegen Untreue (§ 266 StGB) und Subventionsbetrug angeklagt. Das Gericht hat bereits angedeutet, diesen Vorwurf nicht weiter zu verfolgen da die Tat der Untreuehandlung ohnehin schwerer wiegt als der Betrug. Zum Tatkomplex Untreue kann Marcel Templin aus eigener Anschauung und mangels Beteiligung als Gesellschafter der Vorschalt-UG nichts Be- oder Entlastendes beitragen. RA Templin bekam von der Kanzlei Füllmich die Mandanten aus dem Vorhaben der US-Sammelklage übertragen und gewährte Reiner Füllmich ein durch eine Grundschuld abgesichertes Darlehen. Im Zuge des Hausverkaufs wurde die Darlehenssumme an Marcel Templin, wie von Reiner Füllmich gewollt, zurückgeführt. Eine strafbare Handlung oder eine Auswirkung auf den angeklagten Tatbestand der Untreue liegt nicht vor und es gibt für das Gericht keinen Grund, sich damit über das bereits Vorgetragene hinaus zu beschäftigen. Sollten im Zusammenhang mit dem Hausverkauf straf- oder zivilrechtlich relevante Handlungen zu Lasten von Reiner Füllmich vorgenommen worden sein, so ist es seine Sache, dies gerichtlich klären zu lassen. Eine erste Klage wurde aufgrund von Mängeln im Dez. 2023 abgewiesen. Die Große Strafkammer am LG Göttingen behandelt nur den Untreuevorwurf. Sofern das Gericht die näheren Umstände der Darlehensabwicklung über den Hausverkauf im Urteil berücksichtigt, so unterliegen die Sachverhalte der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
Prof. Martin Schwab wurde als Zeuge vorgeladen und hat aus seiner Erinnerung bereits erörterte Sachverhalte bestätigt. Weitere Präsenzzeugen der Verteidigung konnten ebenfalls keine neuen Entlastungsbeweise beibringen, sie bestätigten lediglich bereits Bekanntes und Unstreitiges. (Red.)
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Ges11. Gibt es für die Hafenanwälte keine Möglichkeit den das Darlehen zwischen Reiner Füllmich und Marcel Templin von 600000 € übersteigenden Betrag zum Coronaausschuss-Vorschalt-UG zurückzuholen?
"Die Gelder gehören den unterschiedlichen Gesellschaften, die den Corona-Ausschuss betrieben. Davon gab es drei. Die letzte Gesellschaftsform, welche Viviane Fischer Ende 2022 gründete, ist eine Treuhandstiftung (keine echte Stiftung). Viviane Fischer hatte die Umfirmierung in diesem Fall sehr deutlich kommuniziert, weshalb meines Erachtens alle Einnahmen seit diesem Zeitpunkt der Treuhandstiftung gehören.
Die Darlehen stammen jedoch nicht aus dieser letzten Gesellschaft, sondern aus der ersten oder zweiten.
Da die Umfirmierung zur zweiten Gesellschaft den Spendern gegenüber quasi verborgen wurde, ist schwer auszuklamüsern, wieviel Geld, das zur Laufzeit der zweiten Gesellschaft reinkam, eigentlich noch der ersten zuzuschlagen ist.
Kurzum: Die 700.000 Euro, das Gold etc. gehören nicht Vivianes aktueller Gesellschaft und sollten auch nicht an diese ausgezahlt werden." (Holger Gräf)
"Genau. Aus der ersten Gesellschaft wurde entnommen und in die erste muss (es) zurück." (AF)
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Ges12. Was ist eigentlich mit dem Gold, das Reiner Füllmich und Viviane Fischer aus den CA-Spenden gekauft haben?
"Das Gold gehört der Gesellschaft. Hat Reiner (Füllmich) bereits anerkannt (JH)
Das Gold wurde aus Spenden/Geldgeschenken an die Vorschalt-UG gekauft, d.h. es muß an diese Gesellschaft zurückgeführt werden und kann nicht der privaten Schuldentilgung oder für die Bezahlung nicht erbrachter oder zu hoch berechneter Leistungen für die erste Gesellschaft verwendet werden. Sofern sich die Verfügungsberechtigten dazu nicht bereit finden, ist eine gerichtliche Klärung unausweichlich. Die Hafenanwälte als Gesellschafter waren an dem Goldkauf nicht beteiligt. (Red.)
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Ges13. Wie und wann wurde Reiner Füllmich aus der Gesellschaft (Vorschalt-UG) ausgeschlossen, bzw. als Geschäftsführer abberufen?
Auf einer Gesellschafterversammlung wurde aufgrund des Vorwurfs, sich an Geldern der Gesellschaft vergriffen zu haben, seine Abberufung als Geschäftsführer und die Einziehung seiner Geschäftsanteile beschlossen. Gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschaft hat Reiner Füllmich dies niemals bestritten. Von daher war es in diesem Fall unstreitig, bereits der Umstand, dass der Gesellschaftergeschäftsführer verlangte Auskünfte verweigert, reicht für die getroffenen Folgen aus. Er hatte angedroht gegen die Beschlüsse gerichtlich vorzugehen. Justus Hoffmann erinnert sich noch sehr gut daran, dass er ihm viel Erfolg damit gewünscht hatte. Laut Einlassung von Tobias Weißenborn, den er als Anwalt dabei hatte, hatte dieser ihm dann von einer Anfechtungsklage abgeraten. Die Sachlage ist anhand der Urkunden bereits vollkommen unstreitig. Hat das Gericht Reiner Füllmich auch bereits gesagt, dass er dem, was sich aus den Urkunden ergibt, überhaupt nicht entgegen getreten ist. Ab dem Tag gab es eigentlich gar keine Einnahmen mehr, er haftet aber selbstverständlich für alles, "was bis dahin auf seine Kappe gegangen ist, gibt natürlich noch Nachhaftung." Exakt dieser Umstand ist es auch, der Reiner Füllmichs gesamte Verteidigung "so absurd werden lässt". Er hatte den "gesamten Bums" in der Gesellschafterversammlung zugegeben, "wollte es aber einfach nur rechtlich alles anders deuten". ("Spaßfakt: Reiner hatte nicht mal den Arsch in der Hose, zur Abstimmung zu bleiben. Als er gemerkt hat, dass er mit dieser "Good cop, bad cop" Nummer, die er mit Tobias Weißenborn abgezogen hatte, keinen Blumentopf gewinnen konnte, ist er wie eine kleine Pussy abgehauen. Eine Minute davor hatte er noch was von Anfechtungsklage getönt. Dann "blabla, dafür muss ich nicht hier bleiben". Der große, mächtige und mutige Reiner konnte es nicht ertragen, dass wir uns von seinem Theater nicht haben beeindrucken lassen." Zit. nach JH) " Und er sagte uns (oder Tobias), dass er an den 700k ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Steuer geltend macht." (AF)
Er machte als derjenige Geschäftsführer, "der das Konto hatte und selbst verantwortlich gewesen wäre", mit dem Argument ein Zurückbehaltungsrecht geltend, dass "die Steuererklärung ja noch nicht gemacht sei." (JH) Der laufende Prozeß betrifft auch nur den strafrechtlichen Vorwurf und keine gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. (Red.)
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Ges14. Wie sieht es steuerrechtlich mit der Vorschalt-UG als BGB-Gesellschaft aus?
Die Gesellschaft hat seit 2020 eine Steuernummer vom Finanzamt. Lt. diesem wurden die steuerlichen Angelegenheiten durch Viviane Fischer als geschäftsführende Gesellschafterin erledigt. Aktuell fehlen noch Rechnungen der Dienstleister aus den Jahren 2020 und 2021. Ob ihr diese vorliegen, beglichen wurden und in welcher Höhe ist ebenso wenig bekannt wie der Zeitpunkt einer Übergabe an die aktuellen Gesellschafter zur Erstellung von Steuererklärungen. Derzeit existieren lediglich Bescheide über eine Steuerschätzung, diese wurden 2023 den Geschäftsführern der Gesellschaft zugestellt. Mit dem aktuellen Untreueprozeß gegen Reiner Füllmich hat das nichts zu tun, Steuerstraftaten sind nicht angeklagt und derzeit auch nicht ersichtlich. (AF/Red.)
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Verschiedenes
Ges15. Der Geschäftszweck der Vorschalt-UG "Stiftung Corona-Ausschuss" ist doch durch das Ausscheiden von Reiner Füllmich und Viviane Fischer nicht erreicht worden. Können Spender jetzt ihre Spende von der Gesellschaft zurückverlangen?
Die Rückforderung von Spenden, bzw Geschenken ist nur in engen Grenzen möglich, z.B. einer wirtschaftlichen Not des Schenkers, grober Undank des Beschenkten oder bei einer zweckgebundenen Spende, z.B. statt Fußballtrikots für eine Jugendmannschaft zu beschaffen, wird ein Zeltlager veranstaltet. Die Rückforderung muß außerdem zeitnah erfolgen, d.h. der Spender der Kosten für die Trikots kann nicht nach 2 Jahren die Spende zurückfordern wenn im Verein und öffentlich überwiegend das Jugendzeltlager und ggf seine Auswüchse thematisiert wurden und die Spieler immer noch in den alten Trikots auflaufen.
Bis zum Ausscheiden der geschäftsführenden Gesellschafter Füllmich und V. Fischer aus der Vorschalt-UG (BGB-Gesellschaft) wurden die Spendenmittel zweckentsprechend dem Unternehmensziel der Veranstaltung von Sendungen und Internetauftritten des Corona-Ausschusses verwendet. In dieser Zeit fielen Kosten für Dienstleister, ggf auch Reisekosten, Honorare für Sachverständige und die Kanzlei Füllmich für EMail-Bearbeitung, an. Diese Kosten wurden aus den Spendenmitteln bezahlt. Die beabsichtigte Umwandlung der Vorschalt-UG in eine öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Stiftung oder eine andere gemeinnützige Gesellschaftsform ist während des laufenden Untreueprozesses und aufgrund fehlender Mitwirkung der früheren Gesellschafter nicht möglich. (Red.)
https://www.dzi.de/wp-content/uploads/2022/05/9_Becker_DZI-Vortrag-Mazars-17.05.2022.pdf
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Ges16. Wie war die personelle Entwicklung der Vorschalt-Unternehmergesellschaft (VorschaltUG) der nicht eintragungsfähigen "Stiftung Corona-Ausschuß"? Wer ist alles noch steuerpflichtig?
Gegründet wurde die Gesellschaft von Reiner Füllmich und Viviane Fischer, als weitere Gesellschafter mit einer Einlage von 125 € wurden Justus Hoffmann und Antonia Fischer aufgenommen, alle zusammen waren zugleich geschäftsführende Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag wurde notariell beurkundet.
Durch Gesellschafterversammlung am … wurde Reiner Füllmich im Zusammenhang mit den von Viviane Fischer öffentlich gemachten Finanztransaktionen aus der Gesellschaft ausgeschlossen und darüber ein Protokoll angefertigt. Durch Mehrheitsbeschluß vom … wurde Viviane Fischer als geschäftsführende Gesellschafterin abberufen, sie ist weiterhin mit ihrer Einlage an der Gesellschaft beteiligt. Die geschäftsführenden Gesellschafter Justus Hoffmann und Antonia Fischer führen die Gesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrags fort. Der rechtliche Status der nicht im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft ist derzeit offen. (Red.)
Aufgrund der Nichteintragung der Gesellschaft fällt keine Körperschaftssteuer an, alle Gesellschafter, auch Reiner Füllmich bis zu seinem Ausscheiden, werden daher anteilig entsprechend ihrer Einlage zur Einkommensteuer veranlagt. (JH)
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Strafrecht, Strafprozeßrecht
St1. Wie kam es zu der Strafanzeige durch die Hafenanwälte?
Wir haben sie geschrieben. Entgegen der landläufigen Meinung, habe ich sie nicht allein verfasst, sondern nur an einem Vormittag das Gerüst runtergeschrieben, welches dann im Laufe des Tages von uns allen ergänzt worden war. (JH)
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St2. Warum wurde Reiner Füllmich aus Mexiko entführt, seine Frau aber nicht?
Reiner Füllmich wurde nicht entführt. In einem Artikel der Zeitung "Zeta Tijuana" vom 14.10.2023 wird berichtet, daß ein deutscher Anwalt am Flughafen Tijuana verhaftet wurde, weil den mexikanischen Behörden ein Fahndungsersuchen von Interpol vorlag. Der deutsche Jurist befand sich auf einem Flug von Los Cabos, Baja California Sur, als "Elemente des Nationalen Migrationsinstituts (INM)" seine Unterlagen als Ausländer überprüften.
Wie das LG Koblenz in einem Beschluß zu einem ähnlichen Fall ausführt, wirkt sich eine Abschiebung eines deutschen Staatsangehörigen, dem aufgrund eines Haftbefehls der Paß versagt wurde, nicht auf den Strafanspruch des Staates aus. Das Gericht hat jedenfalls kein Verfahrenshindernis gesehen, das BVerfG hat einen vergleichbaren Fall nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Fall ist auch im Bereich der Mitwirkung der ausländischen Ausländerbehörde vergleichbar. Für eine völkerrechtswidrige Entführung fehlt es bereits an der Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität eines anderen Staates sowie an der willensausschließenden Gewalt bei der Ergreifung. List und Täuschung werden nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht erfasst.
Nachdem gegen Inka Füllmich kein deutscher Haftbefehl vorlag und gegen sie keine Paßsperre verhängt worden war, war sie von den ausländerrechtlichen Maßnahmen Mexikos nicht betroffen. Der Verbleib im Lande beruhte auf ihrer und Reiner Füllmichs Entscheidung. (JH/Red.)
https://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Justizblatt/AEltere_JB/02-2005.pdf S. 53 ff.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Koblenz&Datum=24.11.2004&Aktenzeichen=2090%20Js%203735/03
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St3. Wie verhält es sich mit der Rentenpfändung von RF (700k) für die Anzeigenerstatter?
Es ist immer Aufgabe der Staatsanwaltschaft abhandengekommenes Vermögen wieder "zurückzuholen und erstmal zu sichern. Das tut er allerdings für die Gesellschaft. Die Pfändung findet für die Gesellschaft (Vorschalt-UG) statt, nicht für die Hafenanwälte. Die Ansprüche aus dem Versorgungswerk unterliegen, wie andere Ansprüche auch, der Pfändung. Die Staatsanwaltschaft scheint diese derzeit zu pfänden. Mehr ist den Hafenanwälten nicht bekannt.
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St4. Es wurde berichtet, daß die Hafenanwälte sehr eng und intensiv mit der Staatsanwaltschaft zusammen gearbeitet haben. Wie ist das einzuordnen? Haben die Hafenanwälte die Arbeit erledigt, die sonst der Staatsanwalt macht?
Ich sehe hier das Problem nicht. Jeder, dem sein Auto geklaut wurde, würde der Polizei auch Bescheid geben, wenn er den Täter oder das Auto irgendwo sieht. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wird von Reiner und seinen Verteidigern geradezu karikaturesque überzeichnet skandalisiert. Wir sind Anwälte und vertreten eine geschädigte Gesellschaft. Natürlich kooperieren wir so viel wie nötig mit der Staatsanwaltschaft. Das ist das normalste der Welt. Wenn Ihnen jemand das Auto klaut und Ihr Anwalt würde über Informationen diesbezüglich verfügen, würden Sie doch auch wollen, dass er diese der Staatsanwaltschaft mitteilt, oder?
Wir hatten natürlich einiges an Informationen, die der Staatsanwaltschaft naturgemäß fehlten - weil wir ja auch direkt involviert waren. Dass ich durch meine eigene Recherche über frei verfügbare Quellen und etwas herumgefrage herausgefunden habe, wo genau Reiner sich in Mexiko aufhält, ja, gut, das war jetzt nicht so schwer. Reiner hat ein wenig subtiles Profil. Darüber hinaus hat aber natürlich die Staatsanwaltschaft die Arbeit gemacht, weil wir deren Erkenntnismöglichkeiten nicht haben. Wir wussten auch immer nur das nötigste. (JH)
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St5. Julien Assange wurde nach einem Deal mit den US-Justizbehörden aus der Haft in einem brit. Gefängnis in die Heimat entlassen. Warum gibt es sowas nicht auch für Reiner Füllmich?
"Da brauchts ja immer alle Seiten für, ich vermute, daß keine Seite Interesse daran hat." (Antonia Fischer)
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St6. Warum sitzt Reiner Füllmich überhaupt in Untersuchungshaft? Andere Geschäftsführer, die beschuldigt werden, für private Zwecke in die Firmenkasse gegriffen zu haben, kommen doch auch nicht in Haft.
Lt. § 112 StPO https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html sind Untersuchungshaft und Haftgründe genau geregelt. Der Untersuchungshaftbefehl mußte erlassen werden, da es Reiner Füllmich übersehen hatte, noch offene Angelegenheiten rund um seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Vorschalt-UG mit allen seinen Gesellschaftern und bevor er ins außereuropäische Ausland verzogen ist, abschließend und im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln . Da er an seinem neuen Wohnort, dessen Anschrift er anscheinend der Gesellschaft nicht hinterlassen hatte, für diese und die Staatsanwaltschaft nicht erreichbar war, wurde sein Umzug als "Flucht" im Sinne des Gesetzes gewertet und somit konnte ein Richter einen Haftbefehl erlassen. Sein Freund Roger Bittel hatte sicherlich die notwendigen Informationen zur Vorbereitung der ICIC-Sendungen, hätte sich allerdings ggü der deutschen Justiz auf sein Redaktionsgeheimnis als Journalist berufen können. Ob es Versuche gab, ihn über Tobias Weissenborn als seinen damaligen Anwalt zur Vernehmung zu laden, ist mangels derzeitiger Offenlegbarkeit der Ermittlungs- und Gerichtsakte nicht bekannt. Im Inland wäre ein Beschuldigter mit einem festen Wohnsitz und sozialen Bindungen, auch bei einer vergleichbaren Schadenssumme, bis zur Verhandlung auf freiem Fuß, allerdings unter der Voraussetzung, daß es keinerlei Anhaltspunkte für eine Verdunkelungsgefahr wie beweiserhebliche Kontenbewegungen, Beweismittelunterdrückung u.ä. gibt. Vgl. § 112, Abs. 2, Ziff. 3 StPO und Ziff. 5 FAQ
In den bisherigen Haftprüfungsterminen ist es Reiner Füllmich offensichtlich nicht gelungen, das Gericht von einer nicht vorhandenen Fluchtgefahr anhand folgender Kriterien zu überzeugen:
Gründe die für eine Fluchtgefahr sprechen:
Beschuldigter ist arbeitslos
Beschuldigter ist ohne festen Wohnsitz
Beschuldigter ist häufig umgezogen
in einem früheren Verfahren ist er geflüchtet
Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung
extremistisches Weltbild (Rechtsextremist, Salafist etc.)
keine festen familiären Bindungen
Verbindungen ins Ausland
gute Fremdsprachenkenntnisse
Vermögen im Ausland
hohe Straferwartung (ab 3 Jahren Freiheitsstrafe liegt diese vor)
zu erwartender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung
Gründe die gegen eine Fluchtgefahr sprechen:
Beschuldigter hat starke familiäre Bindungen
Er hat einen lukrative Arbeitsstelle
hohes Alter des Beschuldigten
fester Wohnsitz
Beschuldigter hat Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung, Firma etc.)
https://www.juraforum.de/lexikon/fluchtgefahr
Insbesondere das Fehlen starker familiärer Bindungen und einem festen Wohnsitz zusammen mit der Ehefrau könnten dafür ausschlaggebend gewesen sein. Auch eine Kautionsstellung bei Haftverschonung, z.B. durch Inka Füllmich oder Freunde des Ehepaares und mit Nachweis eines festen Wohnsitzes des Paares nebst Meldeauflagen war nie die Rede. (Red.)
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St7. Wie kommt es, daß die Strafanzeige der Hafenanwälte VOR der "Tat" gestellt wurde?
Diese Behauptung beruht lediglich auf einem Mißverständnis. In der Anzeige der Hafenanwälte wird Reiner Füllmich als "Angeschuldigter" bezeichnet. Katja Wörmer hat diese Bezeichnung in der Verhandlung am 12.7.2024 moniert und so darauf hingewiesen, daß Reiner Füllmich vor der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft als "Beschuldigter" zu benennen sei. Mit der Vollendung der Tat der angeklagten Untreue gem. § 266 StGB im Jahr 2022 (?) und der Anzeigerstattung im Jahr 2023 hat das überhaupt nichts zu tun. Bei den Prozeßbeobachtern entstand dadurch aber der Eindruck, die Anzeige wäre vor der eigentlichen Tat (Darlehen zur privaten Verwendung) gestellt worden. Das ist unrichtig, es liegt ca. 1 Jahr dazwischen in denen sich die Hafenanwälte bemüht hatten, mit Reiner Füllmich als Geschäftsführer der Vorschalt-UG zu einer tragfähigen Vereinbarung auf dem Zivilrechtsweg zur Rückführung der Darlehenssumme auf ein Konto der Gesellschaft zu kommen.
https://www.jurafueralle.de/angeklagter-beschuldigter-oder-angeschuldigter (Red.)
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St8. In den div. Chats des Füllmich-Fakten-Checks kommt immer wieder der Begriff "Adhäsionskläger" im Zusammenhang mit den Hafenanwälten vor. Worum geht's da eigentlich?
Im Gegensatz zu Nebenklägern, die weit umfassendere Rechte in einem Prozeß haben, "kleben" (Adhäsion) sich Adhäsionskläger praktisch an die Staatsanwaltschaft an, z.B. um etwas aus einer Straftat zurückzuerlangen, andernfalls könnte es vom Staat eingezogen werden. https://www.juraforum.de/lexikon/adhaesionsverfahren
Im Prozeß gegen Reiner Füllmich geht es den Hafenanwälten darum nicht für sich sondern für die Vorschalt-UG, an denen sie mit RF als geschäftsführendem Gesellschafter und Viviane Fischer als Gesellschafter beteiligt waren, für die Gesellschaft "zu retten", z.B. um noch Verpflichtungen, Steuerforderungen usw erfüllen zu können. Da am Anfang des Prozesses unklar war, ob sie selbst klagen müssten, traten sie da noch als Kläger für die Herausgabe auf. Sie selbst sind jetzt nicht mehr Kläger! "Da das Gericht davon ausgeht, dass es sich um eine Vor-Kapitalgesellschaft handelt, ist diese nun Kläger. Eine GbR kann natürlich auch klagen, aber es war unklar, ob diese hier auch die Adhäsion führen kann." (JH) Die Hafenanwälte vertreten nun als Gesellschafter die Interessen der Gesellschaft insgesamt, nicht aber eigene Interessen! Aus wenn ihnen das immer wieder vorgeworfen wird, es entspricht nicht den Tatsachen, bzw es hätte auch längst vor Gericht nachgewiesen werden müssen. Für die Hafenanwälte besteht jetzt jedenfalls Klarheit, es ist für die Gesellschaft auch besser da sie so den gesamten Anspruch von Reiner Füllmich einklagen können. Außerdem müssen sie es sich nicht mehr gefallen lassen, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Eine andere Möglichkeit als Adhäsionskläger gibt es derzeit rechtlich nicht. (JH)
Das BVerfG 2 BvR 2054/19 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200527_2bvr205419.html hat entschieden, daß sich ein Adhäsionskläger nicht auf ein dem Strafverfahren nachfolgendes Zivilverfahren verweisen lassen muß. (Rz. 28)
"Denn das Adhäsionsverfahren stellt sich für den Geschädigten im Regelfall als wesentlich günstiger dar als das Zivilverfahren, da hinsichtlich der angeklagten Straftat der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO statt der Beibringungsmaxime des Zivilrechts gilt. Im Einzelfall – wenn zum Beispiel aufwendige Fahndungsmaßnahmen und Zwangsmittel erforderlich sind, um den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen – kann die Anhaftung der Entschädigung an das Strafverfahren für den Geschädigten die einzige Möglichkeit darstellen, Kompensation zu erlangen. Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Rechte des Adhäsionsklägers mehrfach gestärkt in dem Bestreben, dem Adhäsionsverfahren in der Rechtswirklichkeit eine größere Bedeutung zu verschaffen und es zum Regelfall der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers zu machen (vgl. BVerfGK 10, 142 <146>). Diese dem Geschädigten durch den Gesetzgeber zugedachte prozessual vorteilhafte Stellung würde im Falle einer Verweisung auf den Zivilrechtsweg im Wege der Subsidiarität unterlaufen." (Rz. 33)
Es lag auch in der alleinigen Entscheidung von Reiner Füllmich seinen Aufenthaltsort so zu wählen, bei dem die Regelung noch offener Angelegenheiten der Vorschalt-UG erschwert wurden. (Red.)
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St9. Warum dürfen Reiner Füllmich und seine Anwälte plötzlich keine mündlich vorgetragenen Beweisanträge mehr im Gerichtssaal stellen, sondern müssen sie schriftlich bei Gericht einreichen? Das Gericht hat ein "Selbstleseverfahren" eingeführt, was ist das überhaupt?
Aufgrund der in früheren Verhandlungen gestellten Beweisanträge, die vom Gericht aufgrund ihrer Irrelevanz für eine Entlastung des Angeklagten vom Schuldvorwurf der Untreue gem. § 266 StGB abgelehnt werden mussten, u.a. wegen ihrer nach Überzeugung des Gerichts unzureichenden Begründung, zog der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am 19.07.2024 die "Reißleine". Er stellte den Antrag, zukünftige Beweisanträge seien nur noch schriftlich einzureichen, u.a. auch, um die unsubstantiierten Darstellungen von Reiner Füllmich aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung zu unterbinden. Das Gericht folgte diesem Antrag und gab ihr, da Katja Wörmer umgehend widersprach, auf, ihren Antrag zur Ablehnung dem Gericht einzureichen. Die Kammer werde dann entscheiden.
Das "Selbstleseverfahren" ist im aktuellen Fall in § 257a S.1, S.3 iVm § 249 StPO geregelt. (JH, Red.)
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St10. Warum legen die Hafenanwälte die Gerichtsakte nicht offen damit sich die Öffentlichkeit selbst einen Eindruck von den Vorwürfen gegen Reiner Füllmich verschaffen kann?
§ 335d StGB verbietet es über Inhalte eines das Verfahren betreffenden amtlichen Dokuments eine öffentliche Mitteilung zu machen.
Link dejure.org (Red.)
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St11. Was ist ein Internationaler Haftbefehl, warum war im Fall von Reiner Füllmich keiner notwendig und was ist ein "Rechtshilfeabkommen"?
"Ein internationaler Haftbefehl ist eigentlich kein eigener „Haftbefehl“, sondern ein Untersuchungs-/Vollstreckungshaftbefehl, der in einer bestimmten Form (zum Beispiel ohne Abkürzungen und mehrsprachig) ausgestellt wird und einen Antrag auf Auslieferung für den Fall der Festnahme im Ausland beinhaltet (Grundlage: Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen). Um diesen Unterschied zwischen internationalem Haftbefehl und nationalem Haftbefehl zu betonen, benutzt Interpol offiziell nicht den Terminus internationaler Haftbefehl, sondern die Bezeichnung Red Notice (englisch für ‚Rote Ausschreibung‘).
Ein europäischer Haftbefehl ist ein Unterfall und eigentlich ebenfalls kein „Haftbefehl“, sondern ein Fahndungsmittel. Er erleichtert und ermöglicht die Auslieferung von Straftätern innerhalb der Europäischen Union. Wenn die Justiz eines anderen EU-Staats einen Tatverdächtigen mit diesem Haftbefehl ergreifen will, müssen die deutschen Polizei- und Justizbehörden bei dessen Suche und Festnahme helfen." (Wikipedia)
Ein "Internationaler Haftbefehl" wird vom BKA an Interpol übermittelt und wird von dort als "Red Notice", also lediglich als Fahndungsersuchen, an die Mitgliedsländer verteilt, insbesondere dann, wenn ein gesuchter Täter flüchtig ist, er international gesucht wird und sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Die Interpol-Mitgliedsländer entscheiden dann souverän, ob der nationale Tatvorwurf formalen Kriterien genügt. In diesem Fall gelangt das Interpol-Fahndungsersuchen in den nationalen Fahndungsbestand. Die Staaten haben auch das Recht, Fahndungsersuchen nicht nachzugehen, z.B. weil der Tatvorwurf im eigenen Land nicht strafbar ist oder es sich um erkennbar politische Straftaten handelt.
Wird ein Gesuchter dann in einem Land angetroffen oder sein Aufenthalt aufgrund von Fahndungsmaßnahmen, auch mit Hilfe deutscher Zielfahnder, ermittelt, so kann er durch die nationale Polizei festgenommen werden. Die Information über die Festnahme wird dann dem BKA direkt über die deutschen Vertretungen oder über Interpol mitgeteilt. Besteht kein bilaterales Rechtshilfeabkommen, bzw widerspricht der Festgenommene einer Auslieferung, muß auf diplomatischem Weg ein Auslieferungsersuchen an den Festnahmestaat übermittelt werden. In diesem Fall kann ein langwieriges und gerichtlich durchgeführtes Auslieferungsverfahren folgen (vgl. Assange). Stimmt der Festgenommene allerdings der Auslieferung zu, steht es dem jeweiligen Staat frei ob er auch eine Abschiebung, insbesondere in ein Heimatland, aufgrund des nationalen Einwanderer-, bzw Ausländerrechts durchführt und diese dann im Einvernehmen mit dem ersuchenden Staat durchführt.
Besteht, wie im Fall von Mexiko seit 1957, bereits ein Rechtshilfeabkommen in Zivil- und Strafsachen, so haben die Vertragsschließenden auf Gegenseitigkeit die Anerkennung von straf- oder zivilrechtlichen Vollstreckungshilfeersuchen vereinbart. In diesen Fällen akzeptieren die Staaten die Urteile und Haftbefehle aus dem anderen Staat und können so diesem durch ein vereinbartes, beschleunigtes Verfahren nachkommen. Widerspricht allerdings der Betroffene dem Vollstreckungsersuchen oder dem Haftbefehl, so muß ein langwieriges Auslieferungsverfahren eingeleitet werden, bei dem der Aufenthaltsstaat die Rechtmäßigkeit nach seinen rechtlichen Grundsätzen überprüft. In Haftfällen führt das ggf dann zu einer längeren Auslieferungshaft bis alle nationalen Gerichtszüge durchlaufen sind. Bei zivilrechtlichen Vollstreckungsansprüchen, z.B. bei Unterhaltsangelegenheiten, mag das zielführend sein, der Aufenthalt in einer Abschiebehaftanstalt in einem fremden Land und einer fremden Sprache ggf. weniger. Begeht ein deutscher Staatsangehöriger z.b. in den USA eine Straftat und verlegt daraufhin seinen Aufenthaltsort nach Mexiko, so werden die USA auf einer Auslieferung bestehen. Deutschland wird darauf keinen Einfluß nehmen können, von konsularischer Betreuung und ggf Vermittlung eines Anwalts abgesehen. Die Entscheidung über den Antritt einer Auslieferungshaft in Mexiko oder der Überstellung in die USA trifft aber immer der Betroffene selbst. Ist die Tat mit der Todesstrafe bedroht, so kann Mexiko die Auslieferung auch ablehnen wenn sie diese "Strafe" nicht kennt.
Reiner Füllmich hatte seinen Aufenthalt "bei Freunden" selbst in einem Video am 31.01.2023 öffentlich gemacht https://t.me/c/2179313967/4789. Die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte so ganz gezielt über den BKA-Verbindungsbeamten der Botschaft in Mexiko die Behörden im Rahmen des seit 1956 geltenden Rechtshilfeabkommens bitten, Reiner Füllmich in ihren Fahndungsbestand aufzunehmen und ggf festzunehmen. Anlässlich eines Fluges nach Tijuana zur Regelung von Angelegenheiten wurden seine Frau und er von der Einwanderungsbehörde angetroffen und zunächst festgesetzt. Eine mexikanische Zeitung berichtete darüber. Da der nationale Haftbefehl den Anforderungen der Mexikaner entsprach, boten sie Reiner Füllmich an, einer Abschiebung aus ausländerrechtlichen Gründen (Flug ohne gültigen Paß aufgrund Paßsperre gem. § 7 PassG nach Haftbefehl) mit 10jähriger Wiedereinreisesperre und einem begleiteten Rückflug nach Deutschland zuzustimmen oder aber auf einem förmlichen Auslieferungsverfahren mit Aufenthalt in einer mexikanischen Haftanstalt und richterlicher Überprüfung der Rechtmäßigkeit des nationalen Haftbefehls zu bestehen (vgl. Fall Assange, der sich jahrelang gegen eine Auslieferung an die USA vor britischen Gerichten gewehrt hat). Der Verzicht auf ein gerichtliches Auslieferungsverfahren in Mexiko wurde Reiner Füllmich in spanischer Sprache vorgelegt und von ihm unterschrieben. Seine Anwältin erwähnte das Vorhandensein eines Dokuments aus Mexiko, eine deutsche Übersetzung davon ist anscheinend weder in Auftrag gegeben oder der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, noch bis jetzt eine Verlesung vor Gericht beantragt worden. (Red.)
https://www.rnd.de/politik/internationaler-haftbefehl-was-sind-die-voraussetzungen-und-folgen-wie-ist-der-ablauf-TLJX2GI3YRGEXFAD2AIL6RRXUU.html
https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Der-Internationale-Haftbefehl-__a52886.html
Rechtshilfeabkommen mit Mexiko https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271027311%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=D4EFB9A5
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St12. In der ersten Presseerklärung der Verteidigung von Reiner Füllmich am 23.12.2023 wird von Gerüchten über mögliche Kontenpfändungen von Corona-Kritikern berichtet und die zwei der geschäftsführenden Gesellschafter Reiner Füllmich und Viviane Fischer bewogen haben, Spendenmittel durch Errichtung von Wertspeichern vor behördlichem Zugriff zu sichern. Haben sich die Gerüchte bestätigt und wurde inzwischen die Rechtswidrigkeit derartiger Kontenpfändungen der Behörden rechtskräftig festgestellt?
Nein, wie durch die Aussage von Justus Hofmann und durch dem Gericht vorliegende Unterlagen bestätigt wurde, haben sich die Gerüchte in keinem Fall bestätigen lassen und führten demzufolge auch nicht zu Kontenpfändungen bei Corona-Kritikern. Der Fall Ballweg hatte ausschließlich steuerrechtliche Ursachen und führte letztendlich zur Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls. Da keine der Gerüchte einen realen Hintergrund hatten, gab es folgerichtig auch keine Gerichtsentscheidungen über eine Rechtswidrigkeit von Kontopfändungen. (AF)
Anmerkung: Gerüchte zur Grundlage von unternehmerischen Entscheidungen zu machen birgt ggf. ein höheres Risiko des Scheiterns als eine fehlerhafte Unternehmerentscheidung. (Red.)
Quelle Presseerklärung vom 23.12.2023
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St13. Es gab im Mai einen rechtlichen Hinweis (Hinweisbeschluß, bzw. prozeßleitende Verfügung) des Gerichts. Was war der Inhalt?
Rechtsgrundlage sind § 265 I bzw II StPO.
Link H/T – Defensio Strafverteidiger Dr. Hennig & Albrecht Rechtsanwälte Partnerschaft
(Red.)
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St14. Was ist eigentlich mit den div., lt. Anklage von Reiner Füllmich veruntreuten Geldern und wer hat Zugriff darauf?
Auf die ggü. der Vorschalt-UG veruntreuten Spendengelder erhebt zunächst die Staatsanwaltschaft über ihre Einziehungsstelle Anspruch im Zusammenhang mit der Adhäsionsklage. Sofern Inka Füllmich von veruntreuten Spendenmitteln profitiert haben sollte, so erstrecken sich die Ansprüche der Staatsanwaltschaft auch darauf. Im Rahmen des zivilrechtlichen und von Dritter Seite eingeleiteten Insolvenzverfahrens in das Privatvermögen von Reiner Füllmich ist für alle finanziellen Verfügungen ausschließlich der Insolvenzverwalter zuständig. Sofern über ICIC (Konto Pelzer) oder die Initiative von Nicole Wolf Geldgeschenke an Reiner Füllmich getätigt werden, so können diese durch den Insolvenzverwalter zunächst zur Begleichung von Gläubigerverbindlichkeiten vereinnahmt werden. Reiner Füllmich darf KEINE Verfügungen vornehmen. Also muss der Insolvenzverwalter immer beteiligt werden. (JH/AF/Red.)
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St15. Wieso wird Reiner Füllmich überhaupt noch der Prozeß gemacht? Eine Oberstaatsanwältin in Göttingen hatte doch keine Schuld bei ihm gesehen und das Verfahren eingestellt?
Die Einstellung bezog sich nicht auf Untreue gem. § 266 StGB im Zusammenhang mit der Vermögensbetreuungspflicht als Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft sondern auf Geldwäsche. Da die Ermittlungen keine Anhaltspunkte einer strafbaren Handlung ergaben, wurde das Verfahren eingestellt. Mit der erst später ermittelten Untreue hatte das Ermittlungsverfahren nichts zu tun.
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Verschiedenes
V1. Wann ist Reiner Füllmich nach Mexiko gezogen? War da sein Haus schon verkauft?
Dr. Justus Hoffmann: Wann genau er in Mexiko angekommen war, wissen die Hafenanwälte nicht mehr. Er war jedoch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit seinem Hausverkauf aus Deutschland abgereist. Ich erachte es daher als ausgesprochen naheliegend, dass er sich, in Ansehung dessen, was er wahrscheinlich schon an juristischen Problemen hier erwartet hatte, ins Ausland abgesetzt hatte.
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V2. In welcher Geschäftsbeziehung stand Marcel Templin zu Reiner Füllmich und seiner Kanzlei?
V3. Was haben der Hausverkauf und die Darlehensgewährung durch Marcel Templin miteinander zu tun?
Marcel Templin hatte die Kläger für die "Class Action", die Reiner versprochen hatte, "eingesammelt" und war auf ausdrückliche Idee und Wunsch von Reiner der Vertragspartner der Mandanten. Er hatte auch die Honorare vereinnahmt, und zwar auf seinen eigenen Namen. Reiner Füllmich hatte Marcel dann Ende 2020 und Anfang 2021 gebeten, ihm aus diesen Geldern Darlehen zu gewähren, da er - was Antonia und ich tatsächlich so nicht mitbekommen hatten - offenbar in sehr argen finanziellen Schwierigkeiten gewesen war. Marcel hatte den überwiegenden Teil dieser Beträge an die Bank gezahlt, welche die drei erstrangigen Grundschulden auf Reiner Füllmichs Göttinger Immobilie gehalten hatte, und selbige Grundschulden im Gegenzug - auf AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH Reiners - von der Bank abgetreten bekommen. (JH)
Dieser Sachverhalt wurde auch durch RA Pankalla, der Viviane Fischer in einer diesbezüglichen Angelegenheit vertreten hat, bestätigt: "Tatsache ist jedoch, dass diese Sammelklage nie auf den Namen Fuellmich selbst lief, sondern auf den Kollegen Marcel Templin. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat Fuellmich auch Gelder aus dem Sammelklage-Topf dafür verwendet einen Kredit auf sein Haus zu sichern und zwar in Höhe von 500.000 € . Der Verkaufspreis des Hauses betrug wohl 1,3 Millionen €. Nun kann sich jeder einfach ausrechnen, bei einer Kreditbeleihung von 500.000 € und 700.000 € Fuellmichs Eigenanteil an dem Haus offensichtlich gleich Null gewesen sein muss. Immerhin war der Kollege Templin dann so schlau, die für die Sammelklage gedachten Gelder in Höhe von 500.000 € insofern zu sichern, als er diesen Teil des sogenannten Wertspeichers pfänden ließ, damit diese nicht ebenfalls im Nirvana verschwanden." Quelle: https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/fuellmich-sammelklage-verhaftung/
Anmerkung: Die Verteidigung von Reiner Füllmich ist bisher gegen die Äußerung durch RA Pankalla nicht vorgegangen. In den Hausverkauf sind und waren AF und JH nicht eingebunden gewesen, die diesbezüglichen Vorgänge sind auch nicht Bestandteil der akt. Gerichtsverhandlung und der Strafanzeige. Nach seiner Inhaftierung hat RF Anzeige gegen MT erstattet, diese wurde jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen. Ob seine Anwälte inzwischen eine neue und gut begründete Strafanzeige gegen MT erstattet haben, ist unbekannt. Ob MT dem Gericht für die Urteilsfindung relevante Angaben machen kann, kann von Außenstehenden ebenfalls nicht bewertet werden. Das Gericht entscheidet über entsprechend begründete Beweisanträge unabhängig und nach eigenem Ermessen. (Red.)
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V4. Standen die Zinsen der abgelösten Grundschuld auch im Kaufvertrag oder mussten sie das nicht?
Die standen von Anfang an im Grundbuch, 15 % sind auch völlig normal für Grundschuldzinsen. (JH)
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V5. Warum gehen die Hafenanwälte nicht (auch) offensiver in die Öffentlichkeit?
Weil sie nach wie vor eigentlich gern ihre Ruhe hätten und sich um ihre eigentlichen Mandanten kümmern wollen. Außerdem möchten sie keine unnötige Unruhe in den Prozess bringen. Das Verfahren ist der Ort, den Streit auszutragen. Allerdings entwickelte sich im Laufe der Zeit im FFC-Chat ein intensiver Austausch mit Kritikern des Prozesses, so daß die beiden Hafenanwälte die Gelegenheit genutzt haben, weiterhin Rede und Antwort auf sachliche Fragen zur Vorgeschichte und dem Verlauf des Prozesses zu beantworten. Die FAQ wurden daher entsprechend weiter ausgebaut. Nachdem die Presse aber in der Regel die Verteidigung eines Angeklagten, die Verteter der Nebenklage und/oder die Pressestelle eines Gerichts befragt und nicht auch sonstige Beteiligte wie Adhäsionskläger, traten beide auch vor keine Kamera im oder vor dem Gericht. Sie sehen auch keine Notwendigkeit dafür, Öffentlichkeitsarbeit ist Sache der Verteidigung! In Einzelfällen drängte sich auch der Verdacht auf, daß keinerlei Interesse an einer sachlichen Information aus Sicht der Hafenanwälte zu bestehen schien. In diesen, wenigen Fällen haben sich dann die beiden Hafenanwälte der Diskussion enthalten. Über die Angelegenheiten Dritter aus ihrer Kanzlei, die nicht Bestandteil der Adhäsionsklage sind und waren, müssen sie sich ohnehin einer Stellungnahme enthalten. S.a. Ziff. 21
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V6. Die psychologische Forensikerin Christidis hat in einem Privatgutachten den Prozeßverlauf nachgezeichnet. Was ist daran auszusetzen?
Ihr "Gefälligkeitsgutachten" leidet an gravierenden Mängeln und erhebt keinerlei wissenschaftlich gesicherten Anspruch, insbesondere:
Fehlende wissenschaftliche Methodik: Das Gutachten basiert auf Spekulationen ohne empirische Grundlage und weist keine klare wissenschaftliche Methodik auf.
Fehlende Methodik zur Beweiserhebung: Es gibt keine transparente Darstellung darüber, wie die Beweise erhoben und bewertet wurden.
Mangelhafte Darstellung von Unsicherheiten: Unsicherheiten und Limitationen des Gutachtens werden nicht angemessen thematisiert.
Unzureichende Berücksichtigung von Primärquellen: Das Gutachten stützt sich auf spekulative und nicht verifizierbare Informationen statt auf solide Primärquellen.
Fehlende Angabe von Alternativhypothesen: Es werden keine Alternativhypothesen berücksichtigt; das Gutachten favorisiert eine einseitige Interpretation.
Unzureichende Auseinandersetzung mit relevanter Literatur: Das Gutachten vernachlässigt die notwendige Auseinandersetzung mit relevanter Fachliteratur.
Unklare Struktur und fehlende Gliederung: Das Gutachten ist unstrukturiert, was die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Argumentation beeinträchtigt.
Unsachgemäße Nutzung von Fachterminologie: Die Fachterminologie wird oft unsachgemäß verwendet, was zu Missverständnissen führt.
Fehlende Interdisziplinarität: Es fehlt an einer klar dokumentierten interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen juristischen und psychologischen Fachleuten.
Unklare Verantwortung und Autorschaft: Es ist unklar, wer für welche Teile des Gutachtens verantwortlich ist, was die Transparenz untergräbt.
Widersprüchliche Aussagen und Inkonsistenzen: Das Gutachten enthält inkonsistente und widersprüchliche Aussagen.
Unangemessene Verallgemeinerungen und Schlussfolgerungen: Das Gutachten zieht weitreichende Schlussfolgerungen aus unzureichend belegten Prämissen.
Fehlende rechtliche Relevanz: Teile des Gutachtens sind spekulativ und haben keine direkte Relevanz für die rechtlichen Fragestellungen des Falls.
Mangelnde Berücksichtigung ethischer Standards: Das Gutachten enthält wertende und potenziell schädliche Aussagen, die nicht ausreichend belegt sind.
Fehlende Unabhängigkeit der Analyse: Das Gutachten erweckt den Eindruck, dass es nicht unabhängig erstellt wurde, sondern möglicherweise eine bestimmte Agenda unterstützt.
Mögliche Parteinahme im Gutachten: Das Gutachten scheint eine bestimmte Partei zu favorisieren und ist nicht neutral.
Unangemessener Sprachstil: Der Ton des Gutachtens ist oft wertend und polemisch, was die wissenschaftliche Professionalität untergräbt.
Fehlende juristische Expertise: Frau Dr. Christidis verfügt nicht über die juristische Ausbildung, die für die Erstellung eines solchen Gutachtens erforderlich wäre.
Unzureichende interdisziplinäre Zusammenarbeit: Es fehlt an Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten, was die Qualität des Gutachtens mindert.
Auf das von ihr geltend gemachte Expertenwissen in Psychologie geht sie mit keinem Wort ein. Insbesondere lässt sie die Persönlichkeit von Reiner Füllmich und wesentliche Prozeßbeteiligte und Berichterstatter völlig außer Betracht. Einen Hinweis auf den Auftraggeber gibt es überhaupt nicht. Durch die Übersendung ans Gericht und das Justizministerium entsteht allerdings der Eindruck des Versuchs einer Einflussnahme und setzt sich dadurch dem Verdacht aus, dem Angeklagten Reiner Füllmich erheblichen Schaden im Rahmen des Urteils aussetzen zu wollen.
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V7. Warum dauert der Prozess so lange? Ist die Beweisaufnahme nicht längst abgeschlossen?
Über die Gründe der langen Prozeßdauer können nur der Angeklagte, bzw seine Anwälte Auskunft geben. Außenstehende können hier nur darüber spekulieren, z.B. ob eine Verschleppungsabsicht vorliegt und was dafür ausschlaggebend sein könnte.
Zum erneuten Eintritt in die Beweisaufnahme nach dem Schlußvortrag der Staatsanwaltschaft s. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/s-schluss-der-beweisaufnahme-rdn-2915_idesk_PI17574_HI15439605.html
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V8. In den FFC-Chats tauchen immer wieder Abkürzungen von im Leben von Reiner Füllmich wichtigen Personen auf. Wer steckt hinter den Abkürzungen?
4R: Reiners Rüstiges Rentner Rudel! Überwiegend weibliche Füllmich-Fans (Best Ager), die sich regelmäßig im Landgericht Göttingen einfinden um dort ihrem Idol vor und nach der Verhandlung im Gerichtssaal durch Aufstehen oder bei der Abfahrt durch Zujubeln ihre Referenz erweisen.
AF: Antonia Fischer, Rechtsanwältin aus Berlin, "Hafenanwältin", Geschäftsführende Gesellschafterin im Corona-Ausschuß (CA), Adhäsionsklägerin
AS: Arne Schmitt, "der Friedenspianist", ehemal. Straßenmusiker, Wahlverteidiger und Jurist im Selbstlesestudium, Anwaltsbote, Prozeßberichterstatter
BS: Bodo Schiffmann, Dr.med., Arzt und Hotelbesitzer in Tansania, Sachverständiger für Datenforensik und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln
CA: Corona-Ausschuß, gegründet 2020 durch Reiner Füllmich (RF)
CM36: Christoph Miseré, Dr.jur., Rechtsanwalt in Köln-Kalk, Verteidiger, Mitglied der Anwälte für Aufklärung (AfA)
DG: Daniela Göken, Gestaltungskünstlerin, Betreiberin div. Telegram-Kanäle zur Information über RF und seine Anliegen
DS: Diana Seifert, FFC-Chatteilnehmerin und Interviewpartnerin in Bittel TV, kennt Justus Hoffmann (JH/JPH), wird als "labil" beschrieben
DSM: Dagmar Schön, Rechtsanwältin, München, ehemal. Verteidigerin von Reiner Füllmich (RF). Tritt bei RB nur in einem einzigen Video auf.
DX: Dominatrix, Studiobetreiberin in Köln für solvente Herren und Paare, Jura-Spezial mit Strafprozeßoptimierung und mittelalterlichen Befragungstechniken, Geowissenschaftlerin, TG-Chatchefin des FFC, Haßobjekt in Gökenhausen und Umgebung.
FG: Frank Großenbach, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, vertritt VF bei Adhäsionsklage
IF: Inka Füllmich, Ehefrau von Reiner Füllmich (RF), Medium und Spiritualistin, Hundehalterin, mit RF gestrandet auf der mexikan. Halbinsel mit dem Bundesstaats Baja California Sur
JH/JPH: Justus Hoffmann, Dr.jur., Rechtsanwalt aus Berlin, "Hafenanwalt", Geschäftsführender Gesellschafter im Corona-Ausschuß (CA), Adhäsionskläger
KW. Katja Wörmer, Rechtsanwältin in Essen, Verteidigerin von Reiner Füllmich (RF), Schriftstellerin, Boxsportlerin
MT: Marcel Templin, Rechtsanwalt in Berlin, Hafenanwalt, Geschäftspartner von Reiner Füllmich (RF) bei der Sammelklage, übernahm die diesbezügliche Mandantschaft
NF: Nicole Fischer (Pseud.), Schriftstellerin und Journalistin, Substack-Poetin
NW: Nicole Wolf, Vereinsvorsitzende Gaudium in Vita, Betreiberin Gruppenhaus Lüsche, Chronistin und Prozeßbeobachterin
RB: Roger ("Roschee") Bittel, Informatiker, Grafiker und Fotograf, wird von Kunstkritikern als "begnadeter Energiemaler" charakterisiert Sachverständiger für Kryptowährung, Geschäftsführer von Bittel TV, Journalist und Youtuber, bester Freund, langjähriger Wegbegleiter und Pressesprecher von RF
RF: Reiner Füllmich, Dr.jur. ehemal. Rechtsanwalt aus Göttingen, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter im Corona-Ausschuß (CA), ehemal. Vorstand und Kanzlerkandidat der Partei DieBasis, wg. Untreue gem. § 266 StGB angeklagt, z.Z. JVA Rosdorf
TG: Telegram, soziales Netzwerk mit Sitz in Dubai, angebl. rechtsfreier Raum und keine Kooperation mit Behörden, aber ruzzischen Diensten
TW: Tobias Weißenborn, Rechtsanwalt in Göttingen, Verteidiger und Sozius von Reiner Füllmich (RF)
VF: Viviane Fischer, Rechtsanwältin in Berlin, ehemal. Hutmacherin, Schafszüchterin, Geschäftsführende Gesellschafterin im Corona-Ausschuß (CA), ehemal. stv. Vorstandsmitglied der Partei DieBasis
WW: Wolfgang Wodarg, Arzt, MdB a.D., Sachverständiger im Corona Ausschuß (CA)
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Letzte inhaltliche Aktualisierung: 24.10.24; 08:00 Uhr